Schufa Kredit-Score: So einfach verbessern Sie Ihre Bonität

Wir zeigen Ihnen wie Sie Ihren Kredit-Score verbessern und somit günstigere Zinsen erhalten

  • Kredit-Score schnell und einfach erklärt
  • wie Banken Ihre Bonität berechnen
  • Anleitung mit Musterschreiben: So verbessern Sie Ihren Kredit-Score
Eine gute Bonität führt zu günstigeren Zinsen

Bonität verbessern

Die Bonität eines Kreditantragstellers hat erheblichen Einfluss auf Kreditentscheidungen von Finanzinstituten sowie auf den Zinssatz, der z. B. für einen Immobilienkredit berechnet wird. Bedeutung für die Bewertung der Kreditwürdigkeit durch Finanzinstitute haben insbesondere die Score-Werte, die von Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa und Creditreform ermittelt werden.

Wir informieren Sie über die entscheidenden Faktoren, die das Scoring beeinflussen und sagen Ihnen, wie Sie Ihren persönlichen Score-Wert aktiv verbessern können.

1. Finanzierungen: Der Zusammenhang zwischen Kredit-Scoring und Effektivzinssatz

Falsche Einträge bei der Schufa können sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirken
Ihr Kredit-Scoring hat Einfluss auf Ihre Kreditzinsen

Das Kredit-Scoring bildet die Kreditwürdigkeit („Bonität“) ab. Nur bei einem ausreichend gutem Scoring-Wert vergeben Finanzinstitute einen Immobilienkredit.

Je besser der Score-Wert, desto höher sind die Aussichten, einen Kredit zu erhalten. Auch die Höhe des von einer Bank verlangten Effektivzinssatzes wird bei den meisten Kreditinstituten vom Score-Wert deutlich beeinflusst. Den besten Zinssatz für Baufinanzierungen erhalten nur Kreditantragsteller mit sehr guter Bonität.

2. Wie Banken ihr Kredit-Scoring durchführen

Bankangestellter berechnet mithilfe von Scoring-Werten die Bonität seiner Kunden
Banken arbeiten mit Wirtschaftsauskunfteien zusammen, um das Kreditausfallrisiko zu berechnen

Banken nutzen verschiedenste Daten, die in das von ihnen berechnete Kredit-Scoring und schließlich in die Kreditentscheidung einfließen. Zu den einbezogenen Daten zählen u. a. Informationen aus bisherigen Bankverbindungen sowie der Score-Wert von Wirtschaftsauskunfteien wie SCHUFA und Creditreform.

2.1 Die Bedeutung einer Auskunft durch eine Wirtschaftsauskunftei

Im Rahmen der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung prüfen viele Unternehmen die Bonität des Kreditantragstellers. Dazu holen insbesondere Banken, Handels- und Telekommunikationsunternehmen regelmäßig eine Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunftei ein.

Die Kreditentscheidung der Bank – nicht allein vom Schufa-Score abhängig

Über eine Kreditvergabe entscheidet allerdings nicht allein eine Schufa-Auskunft. Die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Bankkunden hängt von verschiedenen Faktoren ab und liegt grundsätzlich weitgehend im Ermessen der Bank. Eine Hausbank wird beispielsweise eine in der Vergangenheit reibungslos erfolgte Kreditrückführung positiv würdigen.

Jedoch orientieren sich Banken im standardisierten Baufinanzierungsgeschäft in aller Regel an den Ergebnissen automatisierter Scoring-Verfahren, um effiziente Arbeitsabläufe bei der Kreditentscheidung und Kreditbearbeitung sicherzustellen.

Falls ein Kreditinstitut die Gewährung eines Kredites ablehnt, ohne dass dem Antragsteller bekannt ist, dass Negativmerkmale z. B. bei der SCHUFA eingetragen sind, so sollte der Kreditinteressent nach den Gründen für die Kreditablehnung fragen. Möglicherweise sind bei der SCHUFA unzutreffende oder nicht aktuelle Informationen gespeichert, die das Scoring negativ beeinflussen.

2.2 Die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA

SCHUFA-Einträge haben sehr großen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit
Die SCHUFA verarbeitet jährlich ca. 130 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit von Personen und Unternehmen

Die SCHUFA ist die für private Kreditkunden bedeutendste Wirtschaftsauskunftei, da die Finanzwirtschaft besonders enge Beziehungen zur SCHUFA pflegt und auch mehrheitlich an der SCHUFA beteiligt ist.

Die Schufa Holding AG, Wiesbaden (SCHUFA) ist ein privatwirtschaftliches und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiertes Unternehmen. Der Name „SCHUFA“ entstammt der früheren Firmenbezeichnung „SCHUFA e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Ziel der SCHUFA ist es, mit ihren Dienstleistungen „Transparenz, Schutz und Sicherheit“ und damit Vertrauen zwischen Geschäftspartnern zu schaffen.

Die SCHUFA verfügt über die umfangreichsten Datenbestände aller für Kreditwirtschaft und Kreditkunden relevanten Wirtschaftsauskunfteien. Bei der SCHUFA sind etwa 800 Millionen Datensätze über 66,4 Millionen privaten Verbraucher und 5,2 Millionen Unternehmen gespeichert. Nach Angaben der SCHUFA enthalten die Datenbestände, die natürliche Personen betreffen, zu mehr als 90 Prozent ausschließlich positive Angaben.

Den überwiegenden Teil der gespeicherten Daten stammen nicht von der SCHUFA selbst, sondern werden von ihren Vertragspartnern an die Auskunftei übermittelt. Einige Informationen (z. B. aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte) holt die SCHUFA auch selbst ein. Jährlich erhält das Auskunftei-Unternehmen etwa 130 Millionen Anfragen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen.

Eigentümer der SCHUFA sind Dienstleistungsunternehmen wie Banken und Handelsunternehmen. Kreditbanken, Sparkassen, Privatbanken und Genossenschaftsbanken halten insgesamt 86,9 Prozent, andere Branchen (z. B. Handelsunternehmen) 13,1 Prozent der Anteile an der SCHUFA.

Die Speicherung von Daten durch die SCHUFA

Anlässlich eines Kreditgesprächs bei seiner Bank erteilt der Kreditantragsteller die Genehmigung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft sowie zur Weitergabe bestimmter Daten an die SCHUFA („Schufa-Klausel“). Ohne eine solche Einwilligung kommt ein Kreditvertrag regelmäßig nicht zustande, da die SCHUFA-Auskunft in aller Regel einen unerlässlichen Bestandteil der Bonitätsprüfung durch ein Finanzinstitut darstellt.

Soweit der SCHUFA eine Einwilligung vorliegt, speichert sie folgende Daten:

  1. persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Geschlecht
  2. die derzeitige und frühere Anschriften (woraus z. B. auch das „Umzugsverhalten“ abgeleitet wird)
  3. bestimmte Geschäftsvorgänge wie Leasing- und Kreditverträge (Laufzeit und Beträge), Eröffnung von Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten, Konten im stationären Handel und bei Online-Händlern
  4. „abweichendes Zahlungsverhalten“ (unbestrittene fällige Forderungen, die bereits angemahnt wurden sowie gerichtliche entschiedene Forderungen)
  5. Konten- und Kreditkarten-Missbrauch
  6. in öffentlichen Verzeichnissen enthaltene Informationen wie eidesstattliche Versicherungen (EV), Haftbefehle zur Abgabe einer EV sowie Antrag, Eröffnung, Ablehnung oder Einstellung eines privaten Insolvenzverfahrens
  7. Geschäfts- und Konditionsanfragen

Von der Datenspeicherung sind ausgenommen

  • Forderungen unter 2.000 Euro,
  • die innerhalb von sechs Wochen beglichen wurden,
  • zu denen kein vollstreckbarer Titel (z. B. ein Vollstreckungsbescheid) existiert und
  • soweit die Forderungen erstmalig nach dem 01.07.2012 gemeldet wurden.

Das Scoring-Verfahren der SCHUFA

Die SCHUFA ermittelt zu den einzelnen, bei ihr gespeicherten Verbrauchern einen Score-Wert, den sie ihren Vertragspartnern (z. B. Banken) auf Anfrage zur Verfügung stellt. Der Berechnung eines Score-Wertes liegt ein mathematisch-statistisches Verfahren zugrunde, das auf Erfahrungswerte der Vergangenheit zurückgreift. Der ermittelte Score-Wert gibt Auskunft über die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls bzw. die Nichterfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit.

Score-Werte können sich im Laufe der Zeit ändern

  • Negativeintragungen werden nach einer bestimmten Speicherdauer gelöscht.
  • Geänderte Erfahrungswerte über die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalls führen zu einer Anpassung der Scoring-Berechnung.
  • Die SCHUFA berechnet die Scoring-Werte für Verbraucher in dreimonatigem Abstand neu.

In den SCHUFA-Score-Wert einfließende Informationen

Dem Score-Wert der SCHUFA liegen z. B. folgende Sachverhalte zugrunde:

  1. die Kreditnutzung innerhalb der vergangenen 12 Monate
  2. Zahlungsstörungen (beispielsweise Verzug mit Kreditraten, nicht ordnungsgemäß bezahlte Rechnungen von Versandhäusern oder Mobilfunk-Unternehmen) und
  3. die Zeitdauer, in der Kreditkarten und Girokonten bisher genutzt wurden.

Die Einzelheiten zur Score-Ermittlung werden nicht veröffentlicht, damit keine Möglichkeit besteht, das Scoring-Verfahren zu umgehen.

Ausgestaltung des SCHUFA-Score-Wertes

Der Score für Verbraucher besteht aus einem Wert zwischen 1 und 100. Der Score-Wert ist ein Schätzwert, der Auskunft darüber gibt, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Verbraucher einen Kredit ordnungsgemäß bedienen wird.

Hohe Score-Werte signalisieren eine gute Bonität. Wird ein Score-Wert zwischen 50 und 80 Prozent erreicht, so gilt dies für die Kreditentscheider in Banken als ein besonders hohes Kreditrisiko. Unterhalb von 50 Prozent wird das Risiko als sehr kritisch eingeschätzt. Einen Score-Wert von 90 Prozent ordnen Kreditinstitute als noch zufriedenstellend ein. Von geringen Risiken gehen Banken gewöhnlich ab einem Score von 95 Prozent aus.

Basisscore und Branchenscore

Für Verbraucher (z. B. für private Kreditnehmer) wird ein sogenannter Basisscore ermittelt, der alle drei Monate von der SCHUFA überprüft und neu berechnet wird.

Basisscore: Was die SCHUFA-Score-Werte über das Kreditrisiko aussagen
Infografik zu den Schufa-Score-Werten. Erstellt von HYPOCHART

Für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen gilt ein tagesaktuell berechneter Branchenscore, der die Besonderheiten des jeweiligen Wirtschaftszweiges berücksichtigt.

Der Score für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen beinhaltet

  1. einen Score-Wert (Bandbreite 0 bis 1.000),
  2. eine Rankingstufe (Bandbreite A bis P; A kennzeichnet die beste Bonität) und
  3. die „Erfüllungswahrscheinlichkeit“ (Bandbreite 0 bis 100 Prozent).

Die automatische Löschung von Daten durch die SCHUFA

Die Datenspeicherung bei der SCHUFA erfolgt nur für eine bestimmte Zeitdauer. Anschließend löscht die Auskunftei die entsprechenden Datensätze.

  • Anfragen für Bankprodukte (z. B. Baufinanzierung; Speicherdauer: 12 Monate)
  • zurückgezahlte Kredite (Speicherdauer: taggenau drei Jahre nach Kredittilgung bzw. Beendigung des Vertragsverhältnisses)
  • eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehle zu einer EV (taggenau drei Jahre, bei Löschungsnachweis des Gerichts auch kürzere Speicherfrist)
  • Abweisung oder Einstellung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens sowie Ablehnung einer Restschuldbefreiung (taggenau drei Jahre)
  • Ablehnung einer Restschuldbefreiung und Aufhebung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens (drei volle Kalenderjahre zum Jahresende des dritten Jahres)
  • Informationen über fällige Forderungen (drei volle Kalenderjahre zum Jahresende; vier volle Jahre bei nicht geregelten Angelegenheiten)
  • Eröffnung von Verbraucher-Insolvenzverfahren (sechs volle Jahre)
  • Ankündigung von Restschuldbefreiungen (taggenau zehn Jahre)

Nach Auflösung von Konten (z. B. Telekommunikations- oder Girokonto) erfolgt die Datenlöschung in der SCHUFA-Datenbank sofort.

2.3 Weitere Wirtschaftsauskunfteien: Beispiel Creditreform

Zu den zahlreichen weiteren Wirtschaftsauskunfteien, die von Bedeutung für die Entscheidung von Baufinanzierern über die Gewährung eines Immobilienkredites sein können, gehört die Unternehmensgruppe Creditreform.

Creditreform, zugleich als Wirtschaftsauskunftei und Inkassobetrieb tätig, erteilt Auskünfte zu Privatpersonen und Unternehmen. Über 60 Millionen Privatpersonen speichert Creditreform knapp 80 Millionen Datensätze. Für Verbraucher besteht bei Creditreform die Möglichkeit, auch online eine Selbstauskunft zu bestellen.

3. Bonität verbessern - in 3 Schritten zu einer verbesserten Kreditwürdigkeit

Darstellung aller 3 Schritte um die eigene Bönität zu verbessern

Wenn Sie Ihre Kreditwürdigkeit durch eine Korrektur der von Ihnen gespeicherten Daten verbessern möchten, so sollten Sie wie folgt vorgehen.

Schritt 1: Eigenauskunft einholen

Eigenauskunft bei der SCHUFA beantragen
1 Schritt: Eigenauskunft einholen (Schufa)

Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die von Ihnen gespeicherten Daten.

Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie das Recht, einmal jährlich kostenfrei eine Übersicht der gespeicherten Daten schriftlich bei der speichernden Stelle (z. B. SCHUFA) zu beantragen. Sie können auch mehr als einmal jährlich, dann aber kostenpflichtig Auskünfte über die gespeicherten Daten beantragen.

In einer Eigenauskunft für Verbraucher ist auch Ihr derzeitiger individueller Basisscore (als Prozentwert zwischen 1 und 100) aufgeführt.

Schritt 2: Korrektur bzw. Löschung falscher Daten

Falsche Daten bei der SCHUFA per Widerruf korrigieren oder löschen
2 Schritt: Korrektur bzw. Löschung falscher Daten

Sollten Ihnen Fehler in der Datenübersicht auffallen (z. B. veraltete oder unzutreffende Einträge), so können Sie eine Korrektur bzw. Löschung verlangen.

Eine Datenkorrektur verbessert häufig den persönlichen Score-Wert, so dass sich die Chancen auf eine positive Kreditentscheidung Ihres Finanzinstituts und auf günstige Zinsen für einen Immobilienkredit erhöhen.

Legen Sie schriftlichen Widerspruch gegen die Weiterleitung und Speicherung von Daten ein. Grundsätzlich gilt: Schreiben Sie das Unternehmen an, das für die Meldung der jetzt unrichtig gespeicherten Daten an die SCHUFA verantwortlich ist und lassen Sie der SCHUFA eine Kopie dieses Schreibens zukommen.

Verlangen Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben die Berichtigung, Sperrung oder Löschung falscher Daten gemäß der §§ 33 ff Bundesdatenschutzgesetz und begründen Sie ihren Widerspruch durch Darlegung der näheren Umstände, die bestimmte Daten als unrichtig erscheinen lassen.

Sie erreichen die SCHUFA wie folgt:

Postanschrift Privatkunden ServiceCenter:
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Telefon: 0611 - 92 78 0
Telefax: 0611 - 92 78 109

Die Anschrift der SCHUFA-Unternehmenszentrale (Firmensitz) lautet:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Beispieltext für ein Widerspruchsschreiben

Antrag auf Widerruf einer unzutreffenden Daten-Meldung an die SCHUFA

Beispiel für ein Widerspruchsschreiben an Ihre Bank bezüglich einem falschen Schufa-Eintrag. Der Beispieltext beinhaltet außerdem Hinweise zum logischen Aufbau eines Widerspruchsschreibens. Ein Großteil des Inhaltes kann für die meisten Widerspruchsfälle wortwörtlich übernommen werden.

Download: Antrag auf Widerruf

Weitere Maßnahmen, falls Bank oder SCHUFA die Datenlöschung verweigern

Insbesondere dann, wenn Ihnen aus gespeicherten unzutreffenden Datensätzen ein Schaden entstanden ist, sollten Sie prüfen, ob weitere Schritte sinnvoll sind, um Ihren Anspruch auf Korrektur der bei der SCHUFA gespeicherten Daten durchzusetzen.

Ombudsmann der SCHUFA

Der Ombudsmann der SCHUFA ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die bei unterschiedlichen Auffassungen schnell und für Verbraucher kostenfrei tätig ist (www.schufa-ombudsmann.de).

Ergibt die Prüfung durch den SCHUFA-Ombudsmann, dass einem Verbraucher durch das SCHUFA-Verfahren Nachteile entstanden sind, so erlässt der Ombudsmann einen Schiedsspruch, durch den eine Richtigstellung z. B. durch Daten-Korrektur erfolgt. Bei korrektem SCHUFA-Handeln erläutert der Ombudsmann dem beschwerdeführenden Verbraucher den Sachverhalt in verständlicher Weise. Während des Ombudsmann-Verfahrens ist die Verjährung, denen die Verbraucher-Ansprüche unterliegen, gehemmt.

Einschaltung eines Rechtsanwalts

Alternativ oder nach einem erfolglosen Ombudsmann-Verfahren können Sie einen im Daten- und Verbraucherschutzrecht erfahrenen Rechtsanwalt einschalten, um die Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte zu besprechen und ggf. Klage vor Gericht zu erheben.

Schritt 3: Zukünftig Negativ-Einträge vermeiden und den eigenen Score-Wert positiv beeinflussen

Tipps wie Sie Ihr Bonität nicht gefährden
3 Schritt: Negative Einträge vermeiden

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Schufa-Score positiv zu beeinflussen. Dazu gehört beispielsweise,

  • Bezahlen Sie Ihre Rechnungen stets termingerecht.
  • Überweisen Sie vereinbarte Raten für Kredite, Rechnungen für Ihre Kreditkarte sowie mit Ratenzahlungen verbundene Anschaffungen pünktlich.
  • Vermeiden Sie die Überziehung eines Girokontos sowie Inanspruchnahme, die über einen eingeräumten Dispositionskredit oder einen Kreditkarten-Kreditrahmen hinausgehen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Höhe Ihres Einkommens ausreicht, um Kreditanspruchnahmen ordnungsgemäß bedienen zu können.
  • Sollten Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, so suchen Sie bitte unverzüglich das Gespräch mit Ihrer Bank. So können Sie einen SCHUFA-Eintrag eventuell noch vermeiden.
  • Überprüfen Sie die bei der SCHUFA über Sie gespeicherten Daten regelmäßig. Löschen Sie nicht mehr genutzte Girokonten oder Kreditkarten. Die Entfernung unberechtigter negativer Schufa-Einträge verbessert Ihren Score-Wert sofort.

4. Fazit: Bei Wirtschaftsauskunfteien gespeicherte Daten regelmäßig prüfen!

Prüfen Sie Ihre Scroing-Werte und vermeiden Sie so überhöhte Zinsangebote
Schlechte Scoring-Werte sorgen für höhere Zinsen bei Kreditangeboten

Von Wirtschaftsauskunfteien (beispielsweise die SCHUFA) falsch gespeicherte Daten können auch bei einem Kreditantrag erhebliche Nachteile auslösen. Möglicherweise wird ein Antrag auf eine Baufinanzierung aufgrund eines schlechten Score-Wertes von Ihrer Bank abgelehnt oder Sie erhalten einen ungünstigeren Kreditzinssatz.

Um solche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie zumindest Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten regelmäßig auf Richtigkeit und Aktualität durch Beantragung einer Eigenauskunft prüfen.

Über den Autor

Hartmut Zimmer

Hartmut Zimmer, Jurist und langjähriger Vertriebsdirektor einer deutschen Großbank, war u. a. zuständig für den Vertrieb von Baufinanzierungen und gewerblichen Krediten. Besonders intensiv befasste er sich mit den Risiken fehlerhaft konstruierter Baufinanzierungen anlässlich der Sanierung eines umfangreichen Kreditportfolios.

Hartmut Zimmer ist Autor zahlreicher Fachartikel zu Finanzprodukten und Wirtschaftsrecht.

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